Seien Sie anders als die Anderen! Ihre Daten gehören Ihnen! Lassen Sie uns gemeinsam mit einem kostenfreien Erstgespräch starten! Gern sind wir Ihr Ansprechpartner, Berater oder Dienstleister zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in Dresden und Radebeul, Sachsen sowie Europa. Bestellen Sie uns als externe Datenschutzbeauftragte oder Konzerndatenschutzbeauftragte.
Pflichten für Unternehmen im Datenschutz
Pflichten der Unternehmen im Datenschutz
- Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)
- Implementierung einer Datenschutzrichtlinie in den betrieblichen Alltag (Art. 5 Abs. 2 DSGVO)
- Benennung eines Datenschutzbeauftragten, wenn mindestens 20 Mitarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§38 Abs. 1 BDSG, Art. 37 DSGVO)
- Überprüfung der Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 6-11 DSGVO)
- Verpflichtung der Mitarbeiter zum Datenschutz (§53 BDSG)
- Durchführung einer Risikoanalyse zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 35 DSGVO)
- Überprüfung der Einhaltung der Informationspflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Betroffener (Art. 13, 14 DSGVO)
- Erarbeitung von Einwilligungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Dienstleistern (Art. 7 DSGVO)
- Erarbeitung eines Datenschutznotfallplanes (Art. 33, 34 DSGVO)
- Etablierung eines Prozesses zur Meldung von Datenschutzverstößen (Art. 33 DSGVO)
- Etablierung eines Prozesses zur Einhaltung der Betroffenenrechte (Art. 15-22 DSGVO)
- Erarbeitung von Auftragsverarbeitungsverträgen und Datenschutz-Anhängen für bestehende Vertragsverhältnisse mit Auftragnehmern und Dienstleistern (Art. 28 DSGVO)
- Einführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, die ein dem Verarbeitungsrisiko angemessenes Schutzniveau und eine sichere Datenverarbeitung gewährleisten (Art. 32 DSGVO)
- Erarbeitung eines IT-Sicherheitskonzeptes gemeinsam mit dem IT-Dienstleister oder der IT-Abteilung (Art. 32 DSGVO)
- Erstellung einer datenschutzkonformen Webseite (Art. 7, 32 DSGVO)
- Schulung der Mitarbeiter über Regeln im betrieblichen Datenschutz und getroffener Maßnahmen (Art. 5 DSGVO)
- Rechenschaftspflicht über die Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung (Art. 5 Abs. 2 DSGVO)
- schriftlicher Nachweis der Erfüllung aller Pflichten und Anforderungen (Art. 5 Abs. 2 DSGVO)
Gern unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten im Datenschutz und erstellen gemeinsam mit Ihnen die Datenschutzdokumentation. Die Erstellung der Datenschutzdokumentation wird mit bis zu 80% Zuschuss durch die BAFA gefördert. Bitte sprechen Sie uns zu den Fördermöglichkeiten an.
Ihr Thomas Töpfer
Externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen und Konzerne in Radebeul und Europa
TT Datenschutz – Uns können Sie Vertrauen – Ihre Daten gehören Ihnen!